Leistungen der häuslichen Pflege gemäß dem Pflegeversicherungsgesetz
Als zugelassener Pflegedienst aller Kassen bieten wir Leistungen der reinen Grundpflege (nach SGB XI), der Behandlungspflege/häusliche Krankenpflege (nach SGB V), oder einer Mischung aus beiden an und könne diese direkt mit den Kassen abrechnen.
Beratung und Anleitung:
- Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen zu Fragen der Gesundheitsvorsorge und Pflegebedürftigkeit, sowie hinsichtlich der entsprechenden Finanzierungsmöglichkeiten
- Anleitung von Pflegebedürftigen und Angehörigen in der Umsetzung der benötigen Behandlungspflege
Vermittlung von
- Hausnotruf
- Sanitätshaus bzw. Apotheke
- Friseur und Fußpflege
- Krankengymnastik und Ergotherapie
- und vieles mehr...